Lausige
Zeiten!
Wie in jedem Jahr kommt es vor allem im Winter besonders in
Gemeinschaftseinrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten,
vermehrt zum Auftreten von Kopfläusen.
Sie werden in der Regel bei direktem Kontakt von Kopf zu Kopf übertragen. Kopfläuse
sind alle 2 - 3 Stunden auf eine Blutmahlzeit angewiesen, sonst trocknen sie aus
und sterben spätesten nach 55 Stunden. Kopfläuse können weder springen noch
fliegen.
Gemäß § 34 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) schließt ein festgestellter
Kopflausbefall eine Betreuung bzw. eine Tätigkeit in einer
Gemeinschaftseinrichtung solange aus, bis eine Weiterverbreitung der Verlausung
nicht mehr zu befürchten ist.
Da sich in der Zwischenzeit einige Änderungen in der vom Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlichten Liste der geprüften
und anerkannten Mittel und Verfahren zur Bekämpfung von Gliedertieren nach §18
IfSG ("Entwesungsmittelliste") ergeben haben, wurde eine Überarbeitung
unseres Merkblattes erforderlich.
In der aktuellen Liste ist erstmals auch ein Medizinprodukt auf Kokosölbasis
genannt, und die Zulassung von Lindan entfällt mit Ende 2007.
[Merkblatt
Kopfläuse - was ist zu tun PDF: 90 kB]
Ab sofort hat das Gesundheitsamt eine “Läusesprechstunde”
eingerichtet. Jeden Donnerstag in der Zeit von 14 Uhr bis 15 Uhr bieten wir
Beratungen und Untersuchungen an.
Selbstverständlich sind Beratungen und Untersuchungen auch an anderen Tagen möglich.
Wir bitten hier jedoch vorher unbedingt um eine telefonische Terminabsprache.
Frau
Heidrun Eucken
Telefon
Durchwahl
0491-926-1125
Jahnstraße 4
FAX Gesundheitsamt
0491-926-1140
D-26789 Leer
E-Mail:
Heidrun.Eucken@lkleer.de