Beratung bei Kopflausbefall

KopflausLausige Zeiten!

Wie in jedem Jahr kommt es vor allem im Winter besonders in Gemeinschaftseinrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, vermehrt zum Auftreten von Kopfläusen.
Sie werden in der Regel bei direktem Kontakt von Kopf zu Kopf übertragen. Kopfläuse sind alle 2 - 3 Stunden auf eine Blutmahlzeit angewiesen, sonst trocknen sie aus und sterben spätesten nach 55 Stunden. Kopfläuse können weder springen noch fliegen.
Gemäß § 34 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) schließt ein festgestellter Kopflausbefall eine Betreuung bzw. eine Tätigkeit in einer Gemeinschaftseinrichtung solange aus, bis eine Weiterverbreitung der Verlausung nicht mehr zu befürchten ist.

Da sich in der Zwischenzeit einige Änderungen in der vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlichten Liste der geprüften und anerkannten Mittel und Verfahren zur Bekämpfung von Gliedertieren nach §18 IfSG ("Entwesungsmittelliste") ergeben haben, wurde eine Überarbeitung unseres Merkblattes erforderlich.
In der aktuellen Liste ist erstmals auch ein Medizinprodukt auf Kokosölbasis genannt, und die Zulassung von Lindan entfällt mit Ende 2007.

 

[Merkblatt Kopfläuse -  was ist zu tun PDF: 90 kB]  


Ab sofort hat das Gesundheitsamt eine “Läusesprechstunde” eingerichtet. Jeden Donnerstag in der Zeit von 14 Uhr bis 15 Uhr bieten wir Beratungen und Untersuchungen an.

Selbstverständlich sind Beratungen und Untersuchungen auch an anderen Tagen möglich. Wir bitten hier jedoch vorher unbedingt um eine telefonische Terminabsprache. 

Frau Heidrun Eucken              Telefon Durchwahl           0491-926-1125
Jahnstraße 4                         FAX Gesundheitsamt  
      0491-926-1140
D-26789 Leer                       
E-Mail:  Heidrun.Eucken@lkleer.de