Unsere Ganztagsschule
An vier Tagen in der
Woche bieten wir eine Ganztagsbetreuung für die Kinder aller Jahrgänge an. Da
unserer Schule keine finanzielle Unterstützung durch den LK Leer bereit gestellt
wird, bieten wir den vierten Tag nur solange an, wie die Zahl der Anmeldungen
und die finanziellen Mittel vom Land dies zulassen.
Dies überprüfen wir
immer zu Beginn eines Schuljahres.
Die Ganztagsbetreuung
beinhaltet ein gemeinsames Mittagessen sowie eine verbindliche
Hausaufgabenbetreuung . Zusätzlich wählen die Kinder aus weiteren Angeboten.
Die Schülerinnen und
Schüler müssen sich verbindlich für
ein Halbjahr für die jeweiligen Angebote anmelden. Nicht möglich sind ein
Wechsel innerhalb des Halbjahres sowie eine Teilnahme nur an der
Hausaufgabenbetreuung oder des Mittagessens. Die Anmeldung der Kinder durch die
Eltern muss fristgerecht erfolgen,
damit eine fundierte Planung des Halbjahres erfolgen kann.
Für die Kinder, die
Anspruch auf eine Busfahrkarte haben, wird zeitgerecht eine Schülerbeförderung
eingerichtet.
Das Ganztagsangebot findet schultäglich von Montag
bis Donnerstag statt.
Der Pflichtunterricht soll zu der in der
Halbtagsschule üblichen Zeit stattfinden. Die zusätzlichen freiwilligen
Nachmittagsangebote werden außerhalb der für den Pflichtunterricht reservierten
Zeit erteilt.
Der Zeitrahmen wird max. 7.5 Stunden betragen.
Die Angebote erfolgen entweder in Zusammenarbeit mit
Kooperationspartnern, geeigneten Serviceagenturen oder werden durch Lehrkräfte
und pädagogische Mitarbeiterinnen abgedeckt.
Mit dem folgenden Schaubild wird der zeitliche Rahmen der „offenen
Ganztagsschule“ an der GS Hesel dargestellt.
Stunde |
Zeit |
Montag |
Dienstag |
Mittwoch |
Donnerstag |
Freitag |
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7.30 - 8.30 |
Betreuung |
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1. |
7.50 - 8.35 |
Unterricht |
Unterricht |
Unterricht |
Unterricht |
Unterricht |
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Wechselpause |
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2. |
8.40 - 9.25 |
Unterricht |
Unterricht |
Unterricht |
Unterricht |
Unterricht |
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Frühstück, Spielpause |
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3. |
9.50 - 10.35 |
Unterricht |
Unterricht |
Unterricht |
Unterricht |
Unterricht |
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Wechselpause |
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4. |
10.40 – 11.25 |
Unterricht |
Unterricht |
Unterricht |
Unterricht |
Unterricht |
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Spielepause |
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5. |
11.40 - 12.25 |
Unterricht |
Unterricht |
Unterricht |
Unterricht |
Unterricht |
6. |
12:30 - 13.15 12.25 – 13.10 |
Unterricht ( AG/ Schwimmen ) Kl. 3-4
Mittagessen Kl.1, 2 und teilweise
3+4 |
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13:15 - 13.40
13.45 – 14.25 |
Ruhepause oder Spielpause Kl 1,2 / 3+4
Hausaufgabenbetreuung Kl.1,2 / 3+4
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14:30 - 15.30 |
Angebote |
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Mittagspause
Die Mittagspause wird gekennzeichnet durch ein gemeinsames Mittagessen und
die sich anschließende Pause, die von den Schülerinnen und Schülern individuell
gestaltet werden kann. Das gemeinsame Mittagessen in einem eigens dafür
ausgestatteten Raum, ist ein wesentlicher Baustein im geplanten Ganztagsbereich,
da hier wichtige alltagsrelevante Verhaltensweisen, wie angemessene
Kommunikation, Verhalten am Tisch, Umgang mit Besteck etc. entwickelt und
eingeübt werden. Außerdem leistet das Mittagessen einen wichtigen Beitrag zur
gesunden Ernährung. Das Mittagessen soll durch ortsnahe Zulieferer (z.B.
Lebenshilfe Leer) angeliefert und in der Schule portioniert und ausgegeben
werden.
Der Schulträger übernimmt die
Organisation des Mittagessens (Bestellung und Ausgabe des Essens sowie Reinigung
der Mensa durch eine Kraft). Für die Bestellung wird das Verfahren
Min- Tech genutzt .
Die verbleibende Zeit dient den Schülerinnen und Schülern zur individuellen
Gestaltung entsprechend ihrer jeweiligen Bedürfnisse nach Entspannung oder
Bewegung: Spielen auf dem Pausenhof, Ruhen oder Lesen im dafür ausgestatteten
Ruheraum, Gesellschaftsspiele oder Malen im Klassenraum. Die Kinder sollen
lernen, ihre Bedürfnisse entsprechend zu erkennen und die Zeit für sich sinnvoll
zu nutzen. Die Aufsicht während des Mittagessens und der Pause wird
sichergestellt.
Hausaufgabenbetreuung
Laut dem Erlass
„Hausaufgaben an allgemein bildenden Schulen“ (Stand März 2012) ergänzen
Hausaufgaben den Unterricht und unterstützen den Lernprozess der Schülerinnen
und Schüler. In der Grundschule ist die Hausaufgabenstellung insbesondere auf
die Übung, Anwendung und Sicherung im Unterricht erworbener Kenntnisse,
Fertigkeiten und fachspezifischer Techniken ausgerichtet. An Ganztagsschulen ist
den Schülerinnen und Schülern umfassend Gelegenheit zu geben, Hausaufgaben im
Rahmen der von der Schule vorgehaltenen Arbeits- und Übungsstunden bereits in
der Schule zu erledigen. Im Hinblick darauf wird nach dem Mittagessen
eine Hausaufgabenaufsicht eingerichtet, die möglichst
von pädagogischen Mitarbeiterinnen geleitet werden soll. Die Teilnahme an
dieser Stunde ist für alle Schülerinnen und Schüler im Nachmittagsbereich
verpflichtend.
Angebote im Nachmittagsbereich
Von
14:45 Uhr bis 15:30 Uhr werden den Schülerinnen und Schülern verschiedene
Möglichkeiten zur Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften angeboten. Diese sollen
durch Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiter und
verschiedene Kooperationspartner gestaltet und geleitet werden.
Das Angebot wird den
Kindern zu Beginn eines Schuljahres /
Halbjahres bekannt gegeben.
Teilnahmebedingungen für das Nachmittagsangebot
Teilnahmebedingungen
1.
Organisatorisches
Ø
Der Ganztagsbetrieb wird am Montag,
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag für die Klassen 1 bis 4 angeboten.
Ø
Die Teilnahme am Ganztagsbetrieb ist
freiwillig, nach Anmeldung jedoch für ein Schulhalbjahr verpflichtend.
Ø
Die Anzahl der Tage, an denen der
Ganztagsbetrieb genutzt werden soll, ist frei wählbar.
Ø Nach Anmeldung ist der Besuch jeweils für den ganzen Schultag (7.50 Uhr bis 15:30 Uhr) verpflichtend. Ein vorzeitiges Abholen ist nur in besonders dringenden Fällen
(z.B. Arzttermin) nach Absprache möglich.
Ø
Kindern, die auf eine Schülerbeförderung
angewiesen sind, wird ein Transport organisiert.
Ø
Die Teilnahme an den Nachmittagsangeboten
ist grundsätzlich kostenfrei, jedoch können für einzelne Arbeitsgemeinschaften
Kosten (z.B. für Material) entstehen.
Ø
Für die Nachmittagsangebote werden in der
Regel altersgemischte Gruppen gebildet, beachten Sie bitte die jeweiligen
Angaben auf dem Anmeldebogen.
Ø Die Schulordnung gilt auch für den Nachmittagsbereich. Bei Nichteinhaltung können Ordnungsmaßnahmen verhängt werden, die den Ausschluss vom
Nachmittagsbetrieb bewirken.
Ø Eltern und
Erziehungsberechtigte sollten auch am Nachmittag telefonisch erreichbar zu sein
(Mobiltelefon oder vertraute Person für Notfälle).
Ø
Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte
Arbeitsgemeinschaft (AG) an einem Wochentag. Bei zu vielen Anmeldungen
entscheidet das Los.
Die Organisation des Mittagessens wird vom Schulträger übernommen. Über das
Anmeldeverfahren informiert der Schulträger.
3.
Hausaufgabenbetreuung
Ø
Die Teilnahme an der Hausaufgabenbetreuung
ist für alle Kinder grundsätzlich verpflichtend.
Ø Die Hausaufgaben sollen von den Schülern selbständig erledigt werden. Die Betreuerinnen geben bei Bedarf Hilfestellung, können aber keine Nachhilfeleistung
erbringen. Die Kontrolle auf Richtigkeit und Vollständigkeit erfolgt durch die Eltern und Erziehungsberechtigten oder im Unterricht am folgenden Tag durch die
Lehrkräfte. Diese entscheiden auch wie die
Bearbeitung/Nichtbearbeitung der Hausaufgaben gewertet wird.
Ø
Unabhängig davon gelten die Regelungen der
GS Hesel zum Umgang mit Hausaufgaben.
4.
Aufsicht und Haftung
Ø Auch für am Nachmittagsbetrieb angemeldete Kinder übernimmt die Schule für die Dauer des Besuches die Aufsichtspflicht. Diese endet nach Ende des
Ganztagsbetriebs um 15:30 Uhr.
Ø Alle Kinder sind auch während der Teilnahme am Nachmittagsangebot und auf dem Schulweg unfallversichert. Entsprechende Unfälle, die mit einem Arztbesuch
verbunden waren, bitte in der Schule
melden.
5.
Anmeldung / Abmeldung / Ausschluss
Die Anmeldung muss fristgerecht erfolgen.
Ø Bei Vorliegen besonderer Gründe (z.B. kurzfristige Berufstätigkeit, Umzug) ist im Einzelfall eine An- bzw. Abmeldung während des Schulhalbjahres möglich. Darüber
entscheidet die Schulleitung.
Ø
Der Wechsel einer AG innerhalb eines
Schulhalbjahres ist grundsätzlich nicht möglich.
Ø Die Schule kann bei vorliegenden Gründen (längeres unentschuldigtes Fehlen, nachhaltiges Fehlverhalten, fehlende Zusammenarbeit) Kinder von der Teilnahme am
Nachmittagsangebot ausschließen.
Mit der Unterschrift erkennen Sie
die Teilnahmebedingungen an.