Schule in Corona-Zeiten

Grundschule Hesel                                          Hesel, 24.08.2020

- Die Rektorin -

 

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigten,

am 27.08.2020 starten alle Schulen in Niedersachen mit dem sogenannten “ eingeschränkten Regelbetrieb“ –

d.h. alle Kinder besuchen wieder die Schule. Durch den Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona haben

die Schulen Vorgaben bekommen, wie sie den Schulalltag zum Schutz aller gestalten müssen. Im Folgenden

möchte ich Ihnen vorab einige wichtige Informationen zukommen lassen.

Zutrittsbeschränkungen

Zutritt von Personen, die nicht in der Schule unterrichtet werden oder dort tätig sind, sind auf ein Minimum zu

beschränken und soll nur nach Anmeldung aus einem wichtigen Grund unter Einhaltung des Mindestabstandes

von 1,5 Metern erfolgen. Die Kontaktdaten dieser Personen werden dokumentiert und drei Wochen in der Schule

gelagert.

Eine Begleitung von Schülerinnen und Schülern durch z.B. Eltern oder Erziehungsberechtigte und das Abholen

innerhalb des Schulgebäudes ist untersagt.

Mund Nasen Bedeckung

Alle Schülerinnen und Schüler tragen auf dem gesamten Schulgelände und im Gebäude ihre MNB.

Im Klassenraum können die Kinder die MND abnehmen. Hier entfällt das Abstandsgebot. Bitte geben sie Ihrem

Kind eine zusätzliche Bedeckung mit zur Schule.

Gestaltung des Stundenplans

Es gelten die regulären Unterrichtszeiten. Eine Durchmischung der Lerngruppen wird nicht erfolgen.

Vor Schulbeginn

Vor der ersten Stunde treffen sich die Kinder auf dem Schulhof und begeben sich zu ihrem Aufstellplatz.

Die zuständige Lehrkraft holt die Kinder zum Unterricht dort ab. Die Kinder tragen ihre MNB.

Bitte versorgen Sie die Kinder ggf. mit wetterfester Kleidung oder einem Regenschirm.

Corona-Warn-App

Ein zentraler Bestandteil der Bekämpfung jeder Pandemie ist das Unterbrechen der Infektionsketten.

Die Corona-War-App (herausgegeben vom Robert Koch-Institut für die deutsche Bundesregierung)

kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Die Nutzung wird den Eltern ausdrücklich empfohlen.

Kontaktdaten

Wir benötigen von Ihnen jederzeit aktuelle Kontaktdaten (Telefonnummer, Anschrift, E-Mail- Adresse).

Bitte informieren Sie die Klassenlehrkraft und unser Sekretariat umgehend über Änderungen.

Alle von uns getroffenen Maßnahmen leiten sich aus den Vorgaben des Ministeriums (Stand: 05.08.2020)

ab und werden der Situation entsprechend laufend angepasst.

  

Schulbesuch bei Erkrankung

Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig der Ursache die Schule

nicht besuchen oder dort tätig sein.

Bei banalen Infekten ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z.B. Schnupfen) kann die Schule

besucht werden.

Bei Infekten mit einem ausgeprägten Krankheitswert (z.B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss

die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule wieder besucht werden.

 

Bei schwerer Symptomatik sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin oder der Arzt

werden über  weitere Schritte sowie den Schulbesuch entscheiden.

Beim Auftreten von Fieber und/oder ernsthaften Krankheitssymptomen während der Schulzeit wird die Person

direkt nach Hause geschickt bzw. muss abgeholt werden. Dies gilt auch für Kinder aus demselben Haushalt,

die Geschwisterkinder!

Erst nach telefonischer Anmeldung sollte eine Arztpraxis aufgesucht werden.

 

B.Bußmann