Schule in Corona-Zeiten
Grundschule Hesel Hesel, 24.08.2020
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Die Rektorin
Liebe Eltern, liebe
Sorgeberechtigten,
am 27.08.2020 starten alle Schulen in Niedersachen mit dem sogenannten “ eingeschränkten Regelbetrieb“ –
d.h. alle Kinder besuchen wieder die Schule. Durch den Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona haben
die Schulen Vorgaben bekommen, wie sie den Schulalltag zum Schutz aller gestalten müssen. Im Folgenden
möchte ich Ihnen vorab
einige wichtige Informationen zukommen lassen.
Zutrittsbeschränkungen
Zutritt von Personen, die nicht in der Schule unterrichtet werden oder dort tätig sind, sind auf ein Minimum zu
beschränken und soll nur nach Anmeldung aus einem wichtigen Grund unter Einhaltung des Mindestabstandes
von 1,5 Metern erfolgen. Die Kontaktdaten dieser Personen werden dokumentiert und drei Wochen in der Schule
gelagert.
Eine Begleitung von Schülerinnen und Schülern durch z.B. Eltern oder Erziehungsberechtigte und das Abholen
innerhalb des
Schulgebäudes ist untersagt.
Mund Nasen Bedeckung
Alle Schülerinnen und Schüler tragen auf dem gesamten Schulgelände und im Gebäude ihre MNB.
Im Klassenraum können die Kinder die MND abnehmen. Hier entfällt das Abstandsgebot. Bitte geben sie Ihrem
Kind eine zusätzliche
Bedeckung mit zur Schule.
Gestaltung des Stundenplans
Es gelten die regulären
Unterrichtszeiten. Eine Durchmischung der Lerngruppen wird nicht erfolgen.
Vor Schulbeginn
Vor der ersten Stunde treffen sich die Kinder auf dem Schulhof und begeben sich zu ihrem Aufstellplatz.
Die zuständige Lehrkraft holt die Kinder zum Unterricht dort ab. Die Kinder tragen ihre MNB.
Bitte versorgen Sie die
Kinder ggf. mit wetterfester Kleidung oder einem Regenschirm.
Corona-Warn-App
Ein zentraler Bestandteil der Bekämpfung jeder Pandemie ist das Unterbrechen der Infektionsketten.
Die Corona-War-App (herausgegeben vom Robert Koch-Institut für die deutsche Bundesregierung)
kann dazu einen
wichtigen Beitrag leisten. Die Nutzung wird den Eltern ausdrücklich empfohlen.
Kontaktdaten
Wir benötigen von Ihnen jederzeit aktuelle Kontaktdaten (Telefonnummer, Anschrift, E-Mail- Adresse).
Bitte informieren Sie
die Klassenlehrkraft und unser Sekretariat umgehend über Änderungen.
Alle von uns getroffenen Maßnahmen leiten sich aus den Vorgaben des Ministeriums (Stand: 05.08.2020)
ab und werden der
Situation entsprechend laufend angepasst.
Schulbesuch bei Erkrankung
Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig der Ursache die Schule
nicht besuchen oder dort tätig sein.
Bei banalen Infekten ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z.B. Schnupfen) kann die Schule
besucht werden.
Bei Infekten mit einem ausgeprägten Krankheitswert (z.B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss
die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden
Symptomfreiheit kann die Schule wieder besucht werden.
Bei schwerer Symptomatik sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin oder der Arzt
werden über
weitere Schritte sowie den Schulbesuch
entscheiden.
Beim Auftreten von Fieber und/oder ernsthaften Krankheitssymptomen während der Schulzeit wird die Person
direkt nach Hause geschickt bzw. muss abgeholt werden. Dies gilt auch für Kinder aus demselben Haushalt,
die Geschwisterkinder!
Erst nach telefonischer
Anmeldung sollte eine Arztpraxis aufgesucht werden.
B.Bußmann